Wie werde ich Mitglied?
Haben wir euer Interesse geweckt? Wollt Ihr Mitglied einer tollen Gemeinschaft werden? Dann erhaltet Ihr hier alle notwendigen Informationen und Unterlagen für euren Beitritt zu Farger Schützengesellschaft.
Praktisch jeder von jung bis alt kann bei uns Mitglied werden. Wir haben Mitglieder jeder Altersgruppe in unseren Reihen. Wir ermöglichen auch körperlich oder geistig eingeschränkten Personen die volle Teilnahme am Vereinsleben der Farger Schützengesellschaft.
Im Normalfall hast du dir bereits ein Training angeschaut und die ersten Eindrücke gesammelt. Nun sprichst du am besten die Sportleitung oder einen Spartenleiter an und erklärst, dass du gerne beitreten möchtest. Sie werden dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die benötigten Unterlagen gibst du einfach bei Ihnen ab. Solltest du unter 21 Jahren sein, ist dein Beitritt nicht mit einer Abstimmung des Erweiterten Vorstandes verbunden und du bist sofort ein Mitglied unserer Schützenfamilie. Solltest du das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben, stimmt der Erweiterte Vorstand über deine Aufnahme ab. Dies ist aber eine reine Formsache und braucht dich nicht beunruhigen. Nach dieser Abstimmung bist du ebenfalls ein vollwertiges Mitglied der Farger Schützengesellschaft.
Du benötigst in jedem Fall:
– Einzugsermächtigung (Sepa – Mandat)
Solltest du noch nicht Volljährig sein, benötigen wir die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten sowie die Einverständniserklärung. Diese wird auch bei einem Probetraining benötigt, sofern kein Erziehungsberechtigter anwesend ist.
Die jeweiligen direkten Ansprechpartner in allgemeinen und sportlichen Fragen sind die jeweiligen Spartenleiter bzw. die Sportleitung.
Bei Fragen zur Einzugsermächtigung bzw. bei Änderungen der Kontodaten o.Ä. ist der 1. Schatzmeister zuständig.
Grundsätzlich ist jeder Schützenbruder und jede Schützenschwester bei uns stets hilfsbereit und kann bei allgemeinen Fragen auch weiterhelfen.
Die amtierenden Sport und Spartenleiter sowie den Aktuellen Vorstand findest du unter Abteilungen bzw. Vorstand.
Natürlich kannst du dir auch erst das Training anschauen, um für dich herauszufinden, ob es der richtige Sport für dich ist. Komme dafür einfach zu unseren Trainingszeiten vorbei und sprich die Personen vor Ort an.
Du kannst selbstverständlich der Farger Schützengesellschaft auch beitreten, ohne aktiv am Schießsport teilzunehmen. In jedem Fall bist du herzlich Willkommen.
Der Beitrag bleibt allerdings in gleicher Höhe bestehen.
Im Großen und Ganzen gibt es für das normale Mitglied keine besonderen Pflichten. Du solltest selbstverständlich zum guten Ansehen der Farger Schützengesellschaft beitragen und ein positives Vereinsklima fördern. Wir freuen uns natürlich über jeden, der gerne an der Vereinsarbeit mitwirken möchte.
Männer zwischen 18 und 65 Jahren sind jedoch verpflichtet, Arbeitsdienst zu erbringen. Es sind 5 Stunden im Jahr abzuleisten. Sollte dies nicht erfüllt werden, wird eine Arbeitsdienstpauschale von 48€ fällig.
Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen keinen Arbeitsdienst ableisten kann, ist hier von ausgenommen, muss dies aber mit dem Vorstand absprechen.
Das klingt jetzt vielleicht streng, allerdings sollte sich jedes Mitglied bewusst sein, dass ein Vereinsleben ohne Instandhaltung der Sportstätte nicht möglich ist.
Jahresbeiträge
Der Jahresbeitrag wird auf der Jahreshauptversammlung festgelegt, gilt rückwirkend
auf den 1.1. eines Jahres und ist in der Zeit vom 1.2. bis 15.2. des Jahres fällig.
Auf Wunsch kann auch eine halbjährliche Zahlung erfolgen. Dann wird der halbe
Beitrag in der Zeit vom 1.2. bis zum 15.2. und vom 1.7. bis 15.7. fällig.
Jungschützen männlich und weiblich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Beitrag: 40€
Schützen, Altersschützen und Senioren Beitrag: 90€
Damen, Altersdamen und Seniorinnen Beitrag: 90€
Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, o.Ä.
ab dem 22. Lebensjahr und ohne ein vollwertiges Einkommen, Beitrag: 45€
auf Antrag an den Vorstand – Nachweis u.U. erforderlich.
Mitglieder mit geringem Einkommen
auf Antrag an den Vorstand – Nachweis u.U. erforderlich Beitrag abzgl. 50% Nachlass
Familienbeitrag
beinhaltet die Beiträge von zwei Sorgeberechtigten und einem Kind,
gem. Beitragsatz Nr. 1.1 oder 2.1. Weitere Kinder gem. Beitragsatz Beitrag: 200€
Nr. 1.1 oder 2.1 sind beitragsfrei – Nachweis u.U. erforderlich
Im Großen und Ganzen gibt es für das normale Mitglied keine besonderen Pflichten.
Du solltest selbstverständlich zum guten Ansehen der Farger Schützengesellschaft
beitragen und ein positives Vereinsklima fördern.
Wir freuen uns natürlich über jeden, der gerne an der Vereinsarbeit mitwirken möchte.
Männer zwischen 18 und 65 Jahren sind jedoch verpflichtet, Arbeitsdienst zu
erbringen.
Es sind 5 Stunden im Jahr abzuleisten. Jede geleistete Stunde wird mit
9,60€ gutgeschrieben. Wenn kein Arbeitsdienst geleistet wurden, wird ein
Arbeitsdienstgeld von 48,00 € im nächsten Jahr berechnet.
Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen keinen
Arbeitsdienst ableisten kann, ist hiervon ausgenommen, muss dies aber mit dem
Vorstand absprechen.
Das klingt jetzt vielleicht streng, allerdings sollte sich jedes Mitglied bewusst sein,
dass ein Vereinsleben ohne Instandhaltung der Sportstätte nicht möglich ist.
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