Mitglied werden
Lust, Teil einer tollen Gemeinschaft voller Tradition, Brauchtum und guter Laune zu werden?
Bei der Farger Schützengesellschaft findet jeder seinen Platz – egal ob beim Schießen, bei Festen oder gemeinsamen Aktivitäten.
Hier findet ihr alle Infos und Unterlagen, um eure Mitgliedschaft zu beantragen und aktiv Teil unserer lebendigen Vereinsgemeinschaft zu werden.
Alle – jung, alt und jeder dazwischen
Bei der Farger Schützengesellschaft ist jede und jeder herzlich willkommen!
Unsere Mitglieder kommen aus allen Altersgruppen – vom Nachwuchs über aktive Erwachsene bis hin zu erfahrenen Senioren.
Auch Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen können bei uns aktiv am Vereinsleben teilnehmen und finden bei uns ihren Platz.
Ob beim Schießsport, bei Festen oder bei geselligen Aktivitäten – wir freuen uns darauf, euch in unserer Gemeinschaft zu begrüßen und gemeinsam Tradition, Brauchtum und ein lebendiges Vereinsleben zu erleben.
In der Regel hast du bereits ein Training besucht und erste Eindrücke gesammelt.
Anschließend sprichst du am besten die Sportleitung oder einen Spartenleiter an und teilst mit, dass du Mitglied werden möchtest. Sie stehen dir mit Rat und Tat zur Seite und nehmen deine Unterlagen entgegen.
Wenn du unter 21 Jahre alt bist, bist du nach Abgabe der Unterlagen sofort Teil unserer Schützenfamilie – eine Abstimmung des Erweiterten Vorstandes ist hier nicht erforderlich.
Wenn du 21 Jahre oder älter bist, stimmt der Erweiterte Vorstand über deine Aufnahme ab. Dies ist jedoch nur eine reine Formsache und sollte dich nicht beunruhigen. Nach der Abstimmung bist auch du ein vollwertiges Mitglied der Farger Schützengesellschaft.
Das brauchst du für deine Mitgliedschaft
Für die Aufnahme in die Farger Schützengesellschaft benötigst du auf jeden Fall:
den Aufnahmeantrag
die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)
Bist du noch nicht volljährig, brauchen wir zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten sowie die Einverständniserklärung. Diese Unterlagen sind auch erforderlich, wenn du ein Probetraining besuchen möchtest, ohne dass ein Erziehungsberechtigter anwesend ist.
Ansprechpartner und Unterstützung
Für allgemeine und sportliche Fragen stehen dir die jeweiligen Spartenleiter oder die Sportleitung als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Über die auf unserer Website angegebenen Kontaktadressen kannst du sie auch direkt erreichen.
Wenn es um die Einzugsermächtigung, Änderungen der Kontodaten oder Ähnliches geht, ist unser 1. Schatzmeister der richtige Ansprechpartner.
Grundsätzlich sind bei uns alle Schützenbrüder und Schützenschwestern hilfsbereit und unterstützen dich gerne bei allgemeinen Fragen.
Die aktuellen Sport- und Spartenleiter sowie der Vorstand sind unter den Menüpunkten Abteilungen bzw. Vorstand auf unserer Website zu finden.
Probetraining und Mitgliedschaft
Du kannst dir erst einmal ein Training anschauen, um herauszufinden, ob der Schießsport das Richtige für dich ist. Komm dafür einfach während unserer Trainingszeiten vorbei und sprich die Personen vor Ort an – sie beantworten gerne deine Fragen.
Selbstverständlich kannst du der Farger Schützengesellschaft auch beitreten, ohne aktiv am Schießsport teilzunehmen. In jedem Fall bist du bei uns herzlich willkommen.
Der Mitgliedsbeitrag bleibt dabei allerdings unverändert.
Pflichten und Mitarbeit
Für das normale Mitglied gibt es grundsätzlich keine besonderen Pflichten. Wir freuen uns natürlich, wenn du zum guten Miteinander beiträgst und ein positives Vereinsklima unterstützt. Wer möchte, kann sich auch aktiv in der Vereinsarbeit einbringen.
Für Männer zwischen 18 und 65 Jahren besteht die Verpflichtung, Arbeitsdienst zu leisten – in der Regel 5 Stunden pro Jahr. Wird dieser nicht erbracht, fällt eine Arbeitsdienstpauschale von 48 € an.
Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen keinen Arbeitsdienst leisten kann, ist davon ausgenommen – dies sollte jedoch mit dem Vorstand abgesprochen werden.
Das mag zunächst streng wirken, aber jedes Mitglied sollte sich bewusst sein, dass ein aktives Vereinsleben und der Erhalt unserer Sportstätten nur durch gemeinsame Mitarbeit möglich sind.
Die Arbeitsdienste bieten zudem die Gelegenheit, sich besser kennenzulernen und den Zusammenhalt im Verein zu stärken. Oft enden sie mit einer kleinen geselligen Runde, sodass Arbeit und Gemeinschaft gleichermaßen Spaß machen.
Jahres-Mitgliedsbeiträge
Der Jahresbeitrag wird auf der Jahreshauptversammlung festgelegt und gilt ab dem 1. Januar.
Er ist vom 1. bis 15. Februar zu zahlen – im besten Fall bequem per Einzug vom Konto.
Auf Wunsch ist auch eine halbjährliche Zahlung möglich: die erste Hälfte im Februar, die zweite im Juli – ebenfalls idealerweise per Einzugsverfahren.
Jungschützen (männlich und weiblich) bis zum 21. Geburtstag
Schützen, Altersschützen und Senioren
Damen, Altersdamen und Seniorinnen
Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten o. Ä.
(ab dem 22. Lebensjahr und ohne ein vollwertiges Einkommen)
Auf Antrag beim Vorstand – Nachweis ggf. erforderlich.
Mitglieder mit geringem Einkommen
50 % Nachlass auf den regulären Beitrag
Auf Antrag beim Vorstand – Nachweis ggf. erforderlich.
Familienbeitrag
Enthält die Beiträge von zwei Sorgeberechtigten und einem Kind (gemäß Beitragssatz Nr. 1.1 oder 2.1).
Weitere Kinder gemäß Beitragssatz.
Nr. 1.1 oder 2.1 sind beitragsfrei – Nachweis ggf. erforderlich.
Beitrag: 40 € pro Jahr
Beitrag: 90 € pro Jahr
Beitrag: 90 € pro Jahr
Beitrag: 45 € pro Jahr
Beitrag: 45 € pro Jahr
Beitrag: 50% Nachlass
Beitrag: 200 € pro Jahr
Zusatzbeitrag bei nicht geleistetem Arbeitsdienst
Männer zwischen 18 und 65 Jahren sind verpflichtet, 5 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr zu leisten. Jede geleistete Stunde wird mit 9,60 € angerechnet.
Wenn der Arbeitsdienst im zurückliegenden Jahr nicht erbracht wurde, wird ein Arbeitsdienstgeld von 48 € per Lastschrift eingezogen.
Vereinsordnung
In unserer Vereinsordnung findest du alle Informationen darüber, wie deine Daten behandelt werden und wie der Verein sicher und verantwortungsvoll damit umgeht.
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